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   BPatG, 19.03.2009 - 3 Ni 51/06 (EU)   

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BPatG, 19.03.2009 - 3 Ni 51/06 (EU) (https://dejure.org/2009,35377)
BPatG, Entscheidung vom 19.03.2009 - 3 Ni 51/06 (EU) (https://dejure.org/2009,35377)
BPatG, Entscheidung vom 19. März 2009 - 3 Ni 51/06 (EU) (https://dejure.org/2009,35377)
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  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 107/04

    Betonstraßenfertiger

    Auszug aus BPatG, 19.03.2009 - 3 Ni 51/06
    Das Prioritätsrecht der Nachanmeldung wird dabei nicht davon berührt, dass dass ihr Gegenstand erst nach Patenterteilung infolge nachträglicher Beschränkung der Patentansprüche deckungsgleich mit der prioritätsbegründenden Anmeldung wird (vgl. BGH GRUR 2004, 133, 135 [BGH 14.10.2003 - X ZR 4/00] - elektronische Funktionseinheit; GRUR 2008, 597, 598 [BGH 30.01.2008 - X ZR 107/04] - Betonstraßenfertiger).

    Entscheidend ist, dass der beschränkte Gegenstand in der Nachanmeldung enthalten war und insoweit mit der ersten Anmeldung übereinstimmt (vgl. BGH GRUR 2008, 597, 598 [BGH 30.01.2008 - X ZR 107/04] - Betonstraßenfertiger).

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 19.03.2009 - 3 Ni 51/06
    Mit den Beispielen ist im Streitpatent zudem ein nacharbeitbarer Weg gezeigt, mit dem das der Erfindung zugrunde liegende Problem tatsächlich gelöst wird ( BGH GRUR 2001, 813 [BGH 03.05.2001 - X ZR 168/97] - Taxol).

    Denn aus dem in den Ausführungsbeispielen jeweils angegebenen Trockengewicht der jeweiligen Biomasse und dem üblichen, z.B. für Brau- und Bäckerhefe nachschlagbaren durchschnittlichen Gehalten an Kohlenhydraten, Proteinen, daneben in geringerer Konzentration Nukleinsäuren, Lipide/ Fette und den darin enthaltenen reaktionsfähigen funktionellen Gruppen, können die einzelnen funktionellen Gruppen und damit deren Summe entweder abgeschätzt oder insbesondere auf übliche Weise experimentell bestimmt werden und damit das molare Verhältnis gemäß Merkmal 4 eingestellt werden, sodass aufgrund der Ausführungsbeispiele mehrere Wege zur Verfügung stehen (vgl. BGH GRUR 2001, 813 [BGH 03.05.2001 - X ZR 168/97] - Taxol).

  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BPatG, 19.03.2009 - 3 Ni 51/06
    Der Gegenstand des Streitpatents in der gemäß Hauptantrag verteidigten Fassung beruht auf einer zulässigen Änderung, die weder über den Inhalt der Anmeldung in ihrer ursprünglich eingereichten Fassung vom 1. Oktober 1994 (Art. 11 § 6 Abs. 1 Nr. 3 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. c EPÜ ) noch über den Schutzbereich des Streitpatents in der erteilten Fassung (Art. 11 § 6 Abs. 1 Nr. 4 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. d EPÜ ) hinausgeht und auch nicht zu einer anderen Lehre, einem "aliud" führt (vgl. BGH GRUR 2005, 145 [BGH 14.09.2004 - X ZR 149/01] - elektronisches Modul; Keukenschrijver, GRUR 2001, 571, 573).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Auszug aus BPatG, 19.03.2009 - 3 Ni 51/06
    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung erfüllt, wenn die mit der Nachanmeldung beanspruchte Merkmalskombination in der Voranmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist ( BGH GRUR 2002, 146 [BGH 11.09.2001 - X ZR 168/98] - Luftverteiler; Busse/Keukenschrijver, PatG 6. Aufl. § 40 Rdn. 16; Benkard/Ullmann/Grabinski, EPÜ Art. 88 Rdn. 9).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 19.03.2009 - 3 Ni 51/06
    Soweit die Beklagten das Streitpatent nicht mehr verteidigen, ist es ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 404 [BGH 19.12.2006 - X ZR 236/01] - Carvedilol II).
  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

    Auszug aus BPatG, 19.03.2009 - 3 Ni 51/06
    Das Prioritätsrecht der Nachanmeldung wird dabei nicht davon berührt, dass dass ihr Gegenstand erst nach Patenterteilung infolge nachträglicher Beschränkung der Patentansprüche deckungsgleich mit der prioritätsbegründenden Anmeldung wird (vgl. BGH GRUR 2004, 133, 135 [BGH 14.10.2003 - X ZR 4/00] - elektronische Funktionseinheit; GRUR 2008, 597, 598 [BGH 30.01.2008 - X ZR 107/04] - Betonstraßenfertiger).
  • LSG Bayern, 05.08.2009 - L 2 U 90/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität

    Auszug aus BPatG, 19.03.2009 - 3 Ni 51/06
    Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen I-2 U 90/08, vom 10. März 2009.
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